Der Dschungel der Anhänger-Versicherungen in der Schweiz
Wer in der Schweiz einen Anhänger zieht – sei es für den Umzug, den Motorradtransport oder Gartenabfälle – muss wissen, wer im Ernstfall zahlt. Die gute Nachricht vorweg: Für Schäden an Dritten ist die Regelung sehr klar. Etwas genauer hinschauen musst du jedoch bei Schäden am Anhänger selbst.
In diesem Ratgeber erklären wir dir die Schweizer Gesetzeslage (SVG) und wie wir das bei Thömus handhaben, um dir die günstigsten Mietpreise bieten zu können.
1. Die Haftpflicht: Wer zahlt Schäden an Dritten?
In der Schweiz gilt ein wichtiger Grundsatz im Strassenverkehrsgesetz: Der Anhänger teilt sich das Schicksal des Zugfahrzeugs.
Angekoppelt im Strassenverkehr
Wenn der Anhänger an deinem Auto angekoppelt ist und du verursachst einen Unfall, läuft die Schadensdeckung über die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung deines Zugfahrzeugs.
- Beispiel: Du schwenkst beim Abbiegen zu weit aus und der Anhänger schrammt ein parkiertes Auto oder drückt einen Zaun ein.
- Lösung: Deine Autoversicherung übernimmt den Schaden am fremden Eigentum. (Achtung: Dies kann Einfluss auf deinen Bonus haben).
Spezialfall: Abgekoppelt
Auch wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst oder unmittelbar nach dem Abkuppeln noch in Bewegung ist und einen Schaden verursacht, greift meist die Versicherung des Zugfahrzeugs.
2. Schäden am Anhänger selbst: Wer zahlt das?
Hier wird es wichtig zu unterscheiden: Die Haftpflicht deines Autos zahlt zwar den Schaden, den der Anhänger anrichtet, aber nicht den Schaden am Anhänger selbst (z.B. Beulen, Kratzer, Bruch durch Kollision).
Bei einem eigenen Anhänger bräuchtest du dafür eine separate Anhänger-Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Doch wie sieht das aus, wenn du den Anhänger nur mietest?
3. So läuft es bei Thömus Anhängervermietung
Transparenz ist uns wichtig. Um dir unsere Anhänger zu extrem fairen Preisen (ab CHF 30/Tag) anbieten zu können, verzichten wir auf teure Zusatzversicherungen, die den Mietpreis für alle unnötig in die Höhe treiben würden.
Das Prinzip der Eigenverantwortung
Da wir keine separate Kasko-Versicherung für die Mietobjekte abgeschlossen haben, gilt bei uns: Der Mieter haftet für Schäden, die er am Anhänger verursacht.
Das klingt erst einmal streng, ist aber in der Schweiz oft unproblematisch lösbar:
- Privathaftpflicht prüfen: Viele Schweizer haben in ihrer Privathaftpflichtversicherung den Zusatz «Schäden an gemieteten beweglichen Sachen» oder «Mieterschäden» eingeschlossen. Prüfe deine Police! Oft sind Schäden an Mietgeräten dort gedeckt (eventuell mit einem kleinen Selbstbehalt).
- Sorgfalt spart Geld: Die meisten unserer Kunden fahren vorsichtig und bringen den Anhänger unversehrt zurück. Warum solltest du also für eine teure Vollkasko bezahlen, wenn du sie gar nicht brauchst?
- Ladungssicherung: Schäden an deinem Transportgut (z.B. dein Motorrad) sind ohnehin nie über den Vermieter versichert. Hier bist du selbst verantwortlich.
4. Grobfahrlässigkeit vermeiden
Egal ob eigener oder gemieteter Anhänger: Bei Grobfahrlässigkeit kann jede Versicherung (auch deine eigene Privathaftpflicht) Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Achte besonders auf:
- Überladung: Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.
- Geschwindigkeit: Auf Schweizer Autobahnen gilt für Anhänger generell 80 km/h (bzw. 100 km/h nur mit spezieller Zulassung).
- Sicherung: Das Abreissseil muss zwingend korrekt befestigt sein (nicht nur lose über die Kupplung legen!).
5. Checkliste für eine sorgenfreie Miete
Damit es gar nicht erst zu Schäden kommt, beachte vor der Abfahrt an unseren Standorten (Dietikon, Chur, Thun, Wollerau, Dübendorf, Zug/Baar) diese Punkte:
- Rundgang: Hat der Anhänger bereits Schäden? Mache zur Sicherheit vor der Fahrt kurz ein Foto mit dem Handy.
- Licht-Test: Funktionieren alle Lichter?
- Masse beachten: Denke daran, dass dein Gespann länger ist und beim Abbiegen ausschwenkt. Fahre Kurven weiter aus als gewohnt.
- Rückwärtsfahren: Lass dich wenn möglich von einer zweiten Person einweisen, um Kollisionen mit Pfosten oder Mauern zu vermeiden.
Fazit: Fair und günstig mieten
Das Thema Versicherung ist bei uns simpel gehalten: Dein Auto deckt Schäden an Dritten ab. Für Schäden am Anhänger selbst bist du verantwortlich – was uns ermöglicht, dir die günstigsten Preise der Region anzubieten. Ein Blick in deine Privathaftpflicht-Police gibt dir oft schon die nötige Sicherheit.
Bereit für den Transport? Bei Thömus Anhängervermietung kannst du 24/7 unkompliziert buchen und loslegen.

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Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn ich mit dem Anhänger ein fremdes Auto beschädige?+
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung deines Zugfahrzeugs — in der Schweiz teilt der Anhänger versicherungstechnisch das Schicksal des Zugfahrzeugs. Das kann allerdings deinen Bonus beeinflussen.
Wer zahlt Schäden am gemieteten Anhänger selbst?+
Die Haftpflicht deines Autos deckt nur Schäden, die der Anhänger anrichtet — nicht Schäden am Anhänger. Bei Thömus haftet der Mieter für selbst verursachte Schäden. Viele Privathaftpflichtversicherungen decken das über den Baustein 'Schäden an gemieteten beweglichen Sachen' ab — Police prüfen lohnt sich.
Ist meine Ladung während des Transports versichert?+
Nein, Transportgut wie dein Motorrad ist nie über den Vermieter versichert. Für die Ladung und ihre korrekte Sicherung bist du selbst verantwortlich.
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