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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Thömus Anhängervermietung GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Anhängern durch die Thömus Anhängervermietung GmbH an dich als Mieterin oder Mieter. Sie gelten für alle Buchungen über www.anhaenger-miete.ch sowie für jede Nutzung der Anhänger.

Mit deiner Buchung akzeptierst du diese AGB in der jeweils gültigen Version.

Kontakt und Support erfolgen ausschliesslich schriftlich via WhatsApp Textnachrichten. Telefonischer Support wird ausdrücklich nicht angeboten.

WhatsApp: +41 79 171 88 99
E-Mail: [email protected]

2. Vertragsabschluss und Zahlung

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald du die Buchung online abgeschlossen hast und deine Reservation durch die Vermieterin via WhatsApp bestätigt wurde.

Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsmittel.

3. Voraussetzungen für die Abholung

Nach der Buchung bist du verpflichtet, mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn ein Foto der Vorderseite und Rückseite deines gültigen Führerscheins per WhatsApp Textnachricht zu senden.

Ohne ausdrückliche Bestätigung der Reservation via WhatsApp darf der Anhänger nicht abgeholt werden.

Meldest du dich nicht mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn mit den erforderlichen Führerscheinfotos, besteht kein Anspruch auf Support, Rückerstattung oder Haftung der Vermieterin, selbst wenn du bereits vor Ort beim Anhänger bist.

Die übermittelten Führerscheindaten dienen der Identifikation sowie der Weitergabe an Behörden bei Bussen, Verstössen oder Schadensfällen. Die Daten werden maximal 6 Monate gespeichert.

4. Selbstabholung und Rückgabe

Die Abholung und Rückgabe der Anhänger erfolgt selbstständig und ohne persönliche Übergabe.

Du bist verpflichtet, bei Abholung und Rückgabe den Zustand des Anhängers fotografisch zu dokumentieren und die Bilder per WhatsApp Textnachricht zu senden.

Vor der Abfahrt musst du zwingend die Kontrollschildnummer des Anhängers mit deiner Buchungsbestätigung abgleichen.

5. Mietdauer und Nutzung

Der Anhänger darf ausschliesslich gesetzeskonform und gemäss Anleitung verwendet werden.

Während der gesamten Mietdauer trägst du die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand des Anhängers.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Anhänger:

  • Schweiz: maximal 100 km/h
  • Ausland: maximal 80 km/h

6. Bereifung und gesetzliche Vorschriften

Alle Anhänger sind ausschliesslich mit Sommerreifen ausgerüstet.

Du bist selbst dafür verantwortlich, dich vor und während der Reise über sämtliche gesetzlichen Vorschriften entlang deiner gesamten Reiseroute zu informieren. Dies betrifft insbesondere:

  • Winterreifenpflichten
  • Schneekettenpflichten
  • Witterungsbedingte Fahrvorschriften
  • Regionale oder saisonale Sonderregelungen

Bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften haftest ausschliesslich du als Mieter. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung oder Kosten aus daraus entstehenden Bussen, Schäden oder Folgeschäden.

7. Stornierung

Bei Stornierungen gelten folgende Bedingungen:

  • Mehr als 5 Tage vor Mietbeginn: volle Rückerstattung
  • 5 oder weniger Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten werden verrechnet

8. Kaution und Depot

Für unsere Standardanhänger wird keine Kaution erhoben.

Für einzelne Anhängertypen — im Angebot ausdrücklich ausgewiesen — wird ein Depot erhoben. Die Höhe steht vor Vertragsschluss beim Preis. Das Depot wird zusammen mit dem Mietzins bei der Buchung belastet.

Nach der Rückgabe prüfen wir den Anhänger und teilen Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, umgehend mit (Art. 267a OR). Ohne Beanstandung erstatten wir das Depot spätestens 72 Stunden nach der Rückgabeprüfung vollständig auf das verwendete Zahlungsmittel; je nach Zahlungsmittel und Bank kann die Gutschrift einige Werktage in Anspruch nehmen.

Die fotografische Dokumentation des Anhängers bei Abholung und Rückgabe — einschliesslich der im Prüfvorgang bezeichneten Bauteile — ist Teil des Rückgabeprozesses. Ohne vollständige Rückgabedokumentation kann die schadenfreie Rückgabe nicht festgestellt werden; die Frist für die Erstattung beginnt in diesem Fall erst zu laufen, wenn der Zustand des Anhängers anderweitig geklärt ist.

Wird ein Teil des Depots einbehalten, erhält der Mieter eine bezifferte Aufstellung; der übrige Teil wird im selben Vorgang erstattet. Übersteigt der Schaden das Depot, wird der Mehrbetrag separat in Rechnung gestellt.

Das Depot wird für die Dauer der Hinterlegung nicht verzinst. Art. 257e OR, der für Mietzinskautionen ein zinstragendes Konto vorschreibt, gilt ausschliesslich für die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen und findet auf die Miete beweglicher Sachen keine Anwendung.

9. Zubehör, Schloss und Fahrzeugausweis

Adapter für elektrische Anschlüsse sind Sache des Mieters und werden nicht mitgeliefert. Motorradanhänger verfügen über einen 13-poligen Stecker.

Bei Anhängern mit Zahlenschloss erhältst du den Code auf Anfrage via WhatsApp Textnachricht.

Der Fahrzeugausweis befindet sich im Original in einem Dokumentenrohr am Anhänger und darf ausschliesslich bei einer behördlichen Kontrolle geöffnet werden.

10. Haftung des Mieters

Du bist verpflichtet, den Anhänger sorgfältig zu behandeln und sauber zurückzugeben.

Der Anhänger ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Übermässige Verschmutzung kann dir als Reinigungsaufwand zusätzlich verrechnet werden.

Nicht gemeldete Schäden, Verschmutzungen oder Defekte werden dir vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Du haftest vollständig für:

  • Bussen und Verkehrsverstösse
  • Verstösse gegen Bereifungs- oder Ausrüstungsvorschriften
  • Diebstahl des Anhängers oder von Zubehör
  • Schäden am Anhänger oder an Dritten

Falsch parkierte oder unsachgemäss abgestellte Anhänger können mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50 belastet werden.

Kosten für verlorenes oder beschädigtes Material:

  • Rampenschlüssel: CHF 40
  • Fahrzeugausweis: CHF 200
  • Auffahrrampe: CHF 300

11. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet ausschliesslich dann, wenn sich der Mieter mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn mit den vollständigen Führerscheinfotos gemeldet hat und trotzdem keine Abholung möglich ist.

Meldet sich der Mieter verspätet oder erst vor Ort beim Anhänger, trägt er das volle Risiko. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Support.

Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

Ein Regress auf die Vermieterin ist ausgeschlossen.

12. Sicherheitsvorschriften

Vor jeder Fahrt bist du verpflichtet:

  • Das Bugrad hochzuziehen und zu sichern
  • Stützfüsse vollständig hochzuziehen
  • Die Beleuchtung zu prüfen
  • Das Sicherungsseil korrekt einzuhängen

13. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäss Datenschutzerklärung auf www.anhaenger-miete.ch.

14. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist Schwyz, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Massgebend ist stets die aktuell publizierte Version.


Stand: Januar 2026